Drucksache 16/1624: Rauchmelderpflicht in NRW kommt! (?)

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

RauchmelderpflichtIn Nordrhein-Westfalen wird es voraussichtlich zum 1. April 2013 eine Rauchmelderpflicht geben. Die Landesregierung habe eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht, heißt es in einer Mitteilung, die das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 4. Dezember 2012 veröffentlicht hat. Minister Michael Groschek: "Durch die Einführung werde der Schutz im Brandfall deutlich verbessert."

Der Gesetzentwurf wurde bereits dem Landtag zur Beratung vorgelegt und nach der 1. Lesung am 13. Dezember 2012 an den federführenden Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes könnte die Rauchmelderpflicht bereits zum 1. April 2013 in Kraft treten.
Die Gesetzesinitiative der Landesregierung sieht dazu eine Ergänzung der Landesbauordnung (BauO NRW) vor.  Paragraph 49 der BauO soll um folgenden Absatz ergänzt werden: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (…)“  Dadurch werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Wohnungen, die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt sind, von den Eigentümern mit Rauchmeldern nachzurüsten sind und zwar innerhalb einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016. Der Austausch eines nicht mehr funktionsfähigen Warnmelders ist ebenfalls Sache des Eigentümers. Für die Pflege und Wartung der Geräte, also den Batteriewechsel und die Funktionsprüfung, soll hingegen der Mieter zuständig sein, „es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung selbst übernommen“.
Die Zahl ist erschreckend: Allein 40 Menschen sind in Nordrhein-Westfalen in der ersten Jahreshälfte 2012 bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen. Viele Brandopfer wurden zu nächtlicher Stunde überrascht. Ihnen wurde der tödliche Brandrauch zum Verhängnis, den sie ahnungslos im Schlaf einatmeten. Ein Rauchmelder kostet zwischen 10 und 30 Euro. „ Doch trotz langjähriger Aufklärungs¬kampagnen gibt es hierzulande einfach zu wenig Rauchwarnmelder“, sagte Minister Groschek. Nach Schätzungen des Ministeriums seien in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. „Diese Zahl werden wir mit dem neuen Gesetz merklich erhöhen und damit den Schutz im Brandfall deutlich verbessern.“ Allerdings sehen die Pläne der Landesregierung offensichtlich keine Kontrollen der Rauchmelderpflicht vor. Laut Ministerium bleibe allerdings zu bedenken, dass es zu rechtlichen Konsequenzen kommen könne, wenn Personen durch einen Brand verletzt würden und keine Rauchmelder angebracht gewesen seien. In einem Großteil der Bundesländer gibt es bereits eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Zuletzt hatte Bayern am 29. November 2012 eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet, die zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Nordrhein-Westfalen wird aller Voraussicht nach als zwölftes Bundesland folgen.  
Immer wieder hatte der Verband der Feuerwehren NRW (VdF NRW) auf eine Umsetzung der Rauchmelderpflicht gedrängt. Zuletzt war der Gesetzesentwurf nochmals geändert worden, um  die finanzielle Situation von Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern zu berücksichtigen. Durch das nun geplante „Vermietermodell“ müssten die Mieter jetzt nur noch die Kosten für den Batteriewechsel tragen.

Vo
(Quelle: Landtag NRW: Pressemitteilung der Landesregierung vom 4.12.2012)

rauchmeldergruppe
Rauchmelder gibt es in unterschiedlichen Varianten und Preisklassen. Wichtigsind das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und die Angabe „EN 14604“.
Hochwertige Geräte tragen zusätzlich das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. (Foto: obs/Rauchmelder retten leben)

Rauchmelderpflicht
Die im Fachhandel angebotenen Geräte arbeiten nach einem optischen Prinzip: Lichtstrahlen werden in eine Messkammer gesendet.
Dringen Rauchpartikel ein, wird der Lichtstrahl auf ein Fotoelement gelenkt. Der Melder löst Alarm aus. (Fotoquelle: KFV Euskirchen)

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Die Feuerwehr plädiert seit Jahren für den Einbau von Rauchmeldern. (Foto: © VdF NRW)

Brandeinsatz-Berliner-Fw
Brandrauch ist hoch gefährlich. Er enthält bis zu 5.000(!) verschiedene giftige Stoffe. Fast immer sind Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Kohlenstoff (Ruß) mit dabei. (Foto: © Berliner Feuerwehr)