Sicher ins neue Jahr feiern

Feuerwehr und BAM geben Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

grafik-2Kreis Herford. Lautstark,  farbenfroh und nicht ganz ungefährlich: Die Deutschen werden zu Silvester wohl wieder Millionen von Feuerwerkskörpern anzünden, um das neue Jahr zu begrüßen.  Feuerwehr und Rettungsdienst rechnen mit einem erhöhten Einsatzaufkommen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein Großteil der Unglücksfälle auf den unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen zurückzuführen war.  Fachleute warnen außerdem vor illegalem Feuerwerk: Wer die sogenannten Polenböller anzünde, der riskiere die Finger seiner Hände.

Sicherheitstipps  
Besonders wichtig sei, die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau zu beachten, bevor die Zündschnur angesteckt werde, mahnt der Kreisfeuerwehrverband Herford. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Um Brände zu vermeiden, so die Fachleute der Feuerwehr, sollten frühzeitig sämtliche brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen geräumt werden. „Türen und Fenster sind geschlossen zu halten!“ Und: „Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden!“  Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten, wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. In der Vergangenheit war oftmals die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern in Kombination mit Alkohol Ursache für Brände und Unfälle. Mit einem klaren Kopf hätten sich also viele Unglücke vermeiden lassen. Wichtig sei deshalb, so der Appell der Feuerwehr, gegenseitig Verantwortung zu übernehmen und stets darauf hinzuwirken, dass alkoholisierte Personen keine  Feuerwerksprodukte in die Hände bekommen.

Geprüftes Feuerwerk ist registriert
Derzeit gibt es 16 von der EU-Kommission benannte Stellen in Europa, die für die Prüfung von Feuerwerkskörpern zuständig sind. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, kurz BAM. Allerdings dürfen neuerdings auch autorisierte Organisationen in Polen, Spanien und Ungarn Prüfungen für den deutschen Markt durchführen. Feuerwerkskörper, die alle Prüfkriterien erfüllen, erhalten eine Registriernummer. Die BAM-Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nun nicht mehr erforderlich. 2014 sind insgesamt 611(!) Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen und der BAM angezeigt worden. 173 davon sind von der Bundesanstalt selbst geprüft worden. Welche benannte Stelle geprüft und zugelassen hat, ist an den ersten vier Ziffern der Registriernummer erkennbar. 0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die von der BAM vergeben wurde. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2, erlaubt für Personen ab 18 Jahren. Es folgt mit der 1234 eine fortlaufende Nummer.

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Das sog. Verbundfeuerwerk wurde in das EU-Regelwerk aufgenommen, um für mehr Sicherheit zu sorgen. (Foto: © BAM, Berlin)

Illegale Feuerwerksartikel
Bereits im November hatte die Bundespolizei rund 5.500 „Polenböller“ in zwei herrenlosen Koffern aufgespürt, die am Hauptbahnhof in Hannover abgestellt waren. Anfang Dezember folgte der nächste „Kracher“: An der deutsch-polnischen Grenze entdeckten Polizisten im Kofferraum  eines PKW 6.000 Feuerwerkskörper, denen ebenfalls die Registriernummer fehlte. Gegen den Fahrer leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein. Seine explosive Fracht übergaben sie dem Munitionsbergungsdienst.
Diese Vorfälle zeigen, der Handel mit den illegalen „Polenböllern“ scheint gerade vor der Jahreswende zu blühen.
Die Experten der BAM warnen während einer praktischen Vorführung mit einer Handattrappe vor dem Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks. Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand gezündet werde, komme es zu leichten Verbrennungen, erläutert Prüfleiterin Heidrun Fink.  Der illegale Knallkörper enthalte hingegen oftmals nicht nur Schwarzpulver, sondern sei mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. „Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden!“ Das Spektrum der Verwundungen reiche bis zum abgetrennten Finger, sagt Fink. Schwere Unfälle habe es nach Meinung der Experten von der BAM in den vergangenen Jahren auch immer wieder im Zusammenhang mit sogenanntem Verbundfeuerwerk gegeben. Das sind ganze Batterien an pyrotechnischen Artikeln, die mit Zündschnüren untereinander verbunden sind und (läuft alles glatt) ein komplettes Feuerwerk „zaubern“.  Seit diesem Jahr ist dieser Feuerwerkstyp im EU-Regelwerk aufgenommen. „Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit“, sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnik-Experte bei der BAM.

Worauf ist zu achten?
Beim Kauf von Feuerwerk sollte man auf die Registriernummer, das CE-Zeichen und eine deutsche Gebrauchsanleitung Acht geben. Bei Unklarheiten lässt sich die aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt. Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung P II) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und nur zu Silvester angezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.

-Vo-

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Um das neue Jahr zu begrüßen, werden die Deutschen wohl erneut Feuerwerk im Wert von mehr
als 100 Millionen Euro in die Luft schießen. (Foto: © Ondrejk, Grafik: KFV Herford)

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Mit einer Handattrappe warnt die BAM vor gefährlichen Feuerwerksartikeln ohne Registriernummer. (Foto: © BAM, Berlin)

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Explodieren solche Knallkörper unbeabsichtigt, … (Foto: © BAM, Berlin)

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… können schwere Handverletzungen die Folge sein. (Foto: © BAM, Berlin)

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Grafik: © BAM, Berlin