Feuerwehrleute und Polizisten sind künftig gesetzlich besser geschützt

Regierung billigt Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs

Gewalt gegen Einsatzkräfte Marek PetersBerlin. Sie werden beschimpft, bespuckt und geschlagen. Polizisten und Rettungskräfte sind  in den vergangenen Jahren immer öfter zu Opfern von Hass und Gewalt geworden. Damit soll jetzt Schluss sein. Das Bundeskabinett billigte am  Mittwoch (8.02.2017) einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Danach werden tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Die Neuregelung gilt ausdrücklich auch für die Mitarbeiter der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.  Unterdessen hat der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) angemahnt, dass härtere Strafen alleine das Problem nicht lösen werden.

Laut Statistik des Landeskriminalamts hat sich die Zahl der Übergriffe auf Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen von 2011 bis 2015 um mehr als 70 Prozent erhöht. 158 Mal wurden im  Jahr 2015 NRW-Feuerwehrleute angegriffen, 140 Mal andere Rettungskräfte. Verbale Hasstiraden und Pöbeleien, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist, sind für die Retter ein Stück weit zur tagtäglichen Normalität geworden. Noch schlimmer sind die Gewaltexzesse, mit denen sich Polizeibeamte immer öfter konfrontiert sehen.  Im Jahr 2015 sind bundesweit 64.371 Polizisten Opfer von Straftaten geworden (2014: 62.770). „Die Beamten werden alltäglich brutal attackiert“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin. Oftmals würden die Helfer bei der Ausübung ihres Dienstes nicht als Menschen gesehen, sondern als Repräsentanten staatlicher Gewalt, die deshalb Prügel verdient hätten. „Das ist völlig inakzeptabel!“, so Maas. „Alle Einsatzkräfte riskieren schließlich ihre Gesundheit und ihr Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient!“

Gewalt gegen Einsatzkräfte Marek Peters
Polizisten und Rettungskräfte wurden in den vergangenen Jahren immer öfter zu Opfern von Hass und Gewalt. (Foto: Marek Peters)

Tätliche Angriffe werden gesondert unter Strafe gestellt

Die Neufassung des Strafgesetzbuches (StGB) zielt auf einen besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften. Der  Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wird dazu aus § 113 StGB herausgelöst und künftig in § 114 als selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen (von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe)  ausgestaltet. „Der neue Straftatbestand verzichtet auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Künftig werden damit tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte gesondert unter Strafe gestellt,  die während ihres normalen  Alltagsgeschäftes, also beim Streifendienst, der Unfallaufnahme oder  Beschuldigten-Vernehmung, vorkommen. In gleichem Maße werden auch Rettungskräfte und Feuerwehrleute geschützt. Im neuen § 115 Absatz 3 StGB heißt es dazu:  „Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.“
Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand des § 114 gelten, erweitert. Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht.
Nach der bisher noch gültigen (alten) Gesetzesfassung sind lediglich Amtsträger (oder Soldaten der Bundeswehr) bei der „Vollstreckung von Gesetzen und Urteilen“ besonders geschützt. Wer bei der Vornahme solcher Diensthandlungen „ausrastet“, der kann (nach § 113 StGB) auch bisher schon zu einer Freiheitsstrafe  bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden.

DFV: Schärfere Strafen können das Problem allein nicht lösen!

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV)  befürwortet unterdessen die geplante Strafrechtsverschärfung vom Grundsatz her. Sie reiche aber nicht aus, um das Problem zu lösen, so Präsident Hartmut Ziebs. In der Bevölkerung müsse vielmehr ein Umdenkprozess stattfinden. „Wir brauchen präventive Maßnahmen, um Gewalt gegen Einsatzkräfte zu verhindern!“
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, DFV, Redaktion: kfv-herford.de)

-Vo-

Bundesjustizminister HM
Der Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas (Foto) sieht einen stärkeren Schutz von Vollstreckungsbeamten
und Rettungskräften vor. Die Bundesregierung hat dem Gesetzesvorhaben am Mittwoch (8.02.2017) zugestimmt.
(Foto: photothek Thomas Koehler)

29431125902 80a4c5606f o
DFV-Präsident Hartmut Ziebs fordert Präventivmaßnahmen, damit ein Umdenken in der Bevölkerung einsetzt. (Foto: DFV)