Wohnungen schützen, Sicherheitsabstand einhalten!

Feuerwehr und BAM-Experten warnen vor den Gefahren durch Feuerwerkskörper

LKA Beschlagnahmung FeuerwerkBerlin/Kreis Herford. In der Silvesternacht gibt es für den Rettungsdienst und die Feuerwehr erfahrungsgemäß viel zu tun; denn durch das unvorsichtige Hantieren mit Feuerwerkskörpern passieren Jahr für Jahr schlimme Unfälle. Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden sind die Folgen. Hinzu kommen die materiellen Schäden: Brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörte Fußbodenbeläge durch Knallfrösche, zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper. Die Liste der Schäden am Neujahrsmorgen kann lang werden, wenn die wichtigsten Sicherheitsregeln unbeachtet bleiben.

Wer es an Silvester krachen lassen will, kann sich seit Donnerstag (28.12.2017) in den Geschäften mit Böllern und Raketen eindecken. Verbraucherschützer warnen vor dem Kauf im Internet: Wer nicht aufpasst, holt sich per Mausklick hochgefährliche, illegale Explosivstoffe ins Haus. Neben seriösen Pyrotechnik-Shops tummeln sich im Netz dubiose Anbieter, die ihren Sitz meist im Ausland haben und verbotene, extrem gefährliche Feuerwerkskörper verkaufen. Für Laien ist das aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Viele dieser ausländischen Shops erwecken mit deutschsprachigen Angeboten den Eindruck, dass ihre Artikel problemlos auch hierzulande verwendet werden dürfen. „Wir empfehlen, nur geprüftes Feuerwerk zu kaufen und die Gebrauchsanleitung vorher gründlich zu lesen“, sagt Dr. Christian Lohrer, Experte für Pyrotechnik bei der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) in Berlin. Zu erkennen sei das an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie der deutschsprachigen Gebrauchsanleitung. Lohrer rät einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten und die Knaller auf keinen Fall in der Hand anzuzünden. „Illegale Knallkörper enthalten oft eine Mischung explosionsgefährlicher Substanzen, deren Auswirkungen unberechenbar sind“, warnt Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM. „Die Reaktion ist so heftig, dass ganze Finger abreißen können!“ Wer „Polen-Böller“ herstellt oder zündet begeht übrigens kein Kavaliersdelikt sondern einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz: Es droht eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

LKA Beschlagnahmung Feuerwerk
Das Foto zeigt illegale Pyrotechnik, die von der Polizei sichergestellt wurde. Der darin enthaltene Knallsatz reagiert
ähnlich wie gewerblicher Sprengstoff und kann zu erheblichen Verletzungen führen. (Foto: LKA Rheinland-Pfalz)

Terrassen und Balkone aufräumen, Mülltonnen aus der Gefahrenzone bringen

Die Erfahrungen der Feuerwehr haben gezeigt: Vor allem Balkone und Terrassen sind in der Silvesternacht gefährdet. Hier sammeln sich im Winter oft viele Dinge an. Man plant sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen. Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) warnt: „Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt ist, erhöht sich die Brandlast extrem!“ Vor allem leicht entzündliche Materialien, wie Altpapier oder der trockene Weihnachtsbaum, sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden. „Sie könnten durch eine verirrte Rakete oder einen fehlgeleiteten Böller Feuer fangen!“ Brennt der Hausrat im Außenbereich erst einmal lichterloh, ist schnell die komplette Wohnung betroffen. Der Brandschutzexperte rät daher, alles Brennbare von Balkonen und Terrassen zu entfernen und auch die Mülltonnen samt „gelben Säcken“ rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen. „Halten Sie Fenster und Türen in der Silvesternacht unbedingt geschlossen!“ Im Notfall sollten eigene Löschversuche nur dann unternommen werden, wenn dies noch ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 verständigen und die Wohnung mit allen Personen verlassen! (Redaktion: kfv-herford.de)

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Stichwort: Feuerwerkskategorien
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 zählen Knallerbsen, Knaller-Hits, Knallteufel und Silberregen. Das Kleinstfeuerwerk darf von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren erworben und (ohne jahreszeitliche Befristung) gezündet werden. Die Regeln für Feuerwerkskörper der Kategorie 2, wie Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter und Böller, sind hingegen strenger. Ihr Verkauf ist auf die letzten drei Werktage des Jahres begrenzt. Sie dürfen auch nur an volljährige Personen abgegeben und nur von diesen in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden. Grundsätzlich gilt: In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern nicht gestattet.

-Vo-