Neuer Fahrzeugaufkleber „Rettungsgasse bilden!“

Neuer Fahrzeugaufkleber „Rettungsgasse bilden!“

Beim Versandhaus des DFV erhältlich.

Bonn. Eine Rettungsgasse  kann überlebenswichtig sein: Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn erleichtert sie den Weg der Retter zum Einsatzort. Wertvolle Zeit wird gespart und die Helfer kommen  weniger gestresst beim Patienten an. Doch nicht immer läuft alles wie vorgeschrieben.  Häufig wird die Rettungsgasse - ob aus Unwissenheit, Ignoranz oder Neugier – von den gestoppten Autofahrern nicht gebildet, obwohl sie dazu verpflichtet wären (siehe  angehängtes „Stichwort“). Das Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hat daher den Fahrzeugaufkleber  „Rettungsgasse bilden!“ neu in sein Sortiment aufgenommen.
Durch seine dreieckige Form und den Blickwinkel vom Dach eines Feuerwehrfahrzeugs aus sowie den „Hinweis Ihrer Feuerwehr – Bei Stau: Rettungsgasse bilden!“, macht der Aufkleber in Wort und Bild auf die Problematik aufmerksam.  Anderen Autofahrern soll auf diese Weise ins Bewusstsein gerufen werden, dass sie bei einem Stau rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden müssen, um die Arbeit der Einsatzkräfte zu erleichtern. Der hochwerte Aufkleber in klaren Farben (Kantenlänge 14/17 cm) kostet pro Stück 1,99 Euro (zuzüglich Versandkosten).  Die Bestellung kann direkt unter http://www.feuerwehrversand.de/9/pid/7619/apg/3/Aufkleber-Rettungsgasse-.htm erfolgen.
        
                                                                                                                                                    -Vo-
                                                                                                                                       Quelle: DFV

 

 


Das Versandhaus des DFV hat einen neuen  Aufkleber im Angebot.

 

Stichwort: Rettungsgasse
Die Rettungsgasse wurde in den 1980er Jahren in den ersten europäischen Ländern eingeführt. Sie ist in Deutschland und bei einigen seiner Nachbarn verpflichtend vorgeschrieben. Im europäischen Ausland gibt es zum Teil auch Regelungen auf freiwilliger Basis zur Bildung der Rettungsgasse. Kommt es zu einem Rückstau, dann haben die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand und die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur ihre Fahrzeuge zum linken Fahrbahnrand zu lenken. Zwischen den beiden Kolonnen bildet sich dadurch eine weitere Spur für die Rettungsfahrzeuge. Von Land zu Land unterschiedlich ist allerdings die Verfahrensweise bei mehr als zwei Spuren je Fahrtrichtung. In Deutschland besteht dann die Regelung, dass zwischen der am weitesten links und der vorletzten (in der Regel mittleren) Fahrbahn die freie Spur gebildet werden muss. Die Begründung für die deutsche Variante besteht darin, dass sich auf den rechten Fahrspuren mehr LKW befinden und somit mehr Restbreite für die Einsatzfahrzeuge verbleibt, wenn die Rettungsgasse zwischen der vorletzten (in der Regel mittleren) und der letzten (linken) Spur gebildet wird.
                                                                                                                                                    -Vo-

 


In Deutschland ist die Bildung einer Rettungsgasse bei einem Rückstau verpflichtend
vorgeschrieben. (Foto: LosHawlos)