Das "Fliegende-Auge" des Einsatzleiters

Drohnen-Technologie mit beeindruckenden Möglichkeiten   

Drohne 1 thGiengen/Berlin/Kreis Herford. Sie summen leise am Himmel, sind unbemannt und werden vom Boden aus gesteuert.  Ihre Kameraaugen liefern gestochen scharfe Bilder. Drohnen könnten künftig bei der Feuerwehr häufiger zum Einsatz kommen, um die Lage aus der Luft zu beurteilen. Die neusten „fliegenden Untertassen“ sind extrem robust, leicht zu fliegen und für einen erschwinglichen Preis zu haben.  Feuerwehrspezialist Ziegler aus dem württembergischen Giengen verkauft seine Quadcopter seit neustem als „Paket für Ersthelfer“. Von der Schulung bis zur Versicherung ist alles inklusiv.

Besondere Einsatzlagen erfordern besondere Maßnahmen. Um der Einsatzleitung den bestmöglichen Überblick bei einer Großschadenslage zu ermöglichen, bietet Ziegler mit dem Quadcopter (ZQ) eine taktisch sinnvolle und wirtschaftlich machbare Lösung. Das Flugobjekt filmt die Einsatzstelle aus Perspektiven, die für den Menschen nicht erreichbar sind.  Es besteht die Möglichkeit das Livebild der Kamera in eine stationäre Einsatzleitung oder einen Einsatzleitwagen (ELW) zu übertragen. Der Einsatzleiter hat somit jederzeit die Möglichkeit eventuelle Lageänderungen zu verfolgen und auch den Einsatz der eigenen Kräfte zu koordinieren. Die moderne Technik macht es möglich: Während der „Pilot“ die Drohne navigiert, kann der Einsatzleiter die Kamera frei steuern und die für ihn relevanten Bereiche genauer analysieren.
Zum klassischen Einsatzspektrum der Luftbeobachtung zählt der ausgedehnte Waldbrand. Ein Fortkommen ist für die Einsatzkräfte bei einem solchen Szenario oftmals nur auf schmalen Waldwegen, in unwegsamem Gelände möglich - die Erkundung des Schadensausmaßes auf diese Weise kaum machbar. Eine Drohne könnte die Arbeit der Luftbeobachter,  die im Flugzeug oder Helikopter die Schadensstelle überfliegen, unterstützen. Durch GPS-gesteuerte Navigation ließe sich mit Hilfe der ferngesteuerten Fluggeräte ein Gesamtüberblick der Situation erstellen. Die Suche nach vermissten oder verunglückten Menschen fällt eher in den Einsatzbereich der Polizei. Nicht selten leistet die Feuerwehr allerdings Amtshilfe. Eine Drohne könnte ihr bei der Personensuche ebenfalls nützlich sein. Dies gilt für die rein optische Suche, als auch für den Einsatz der Wärmebildkamera aus der Luft. Mittlerweile ist es ebenso möglich, spezielle Sensorplattformen mit den Minifluggeräten zu transportieren. So lässt sich bei einem Großbrand die Schadstoffbelastung direkt in der Rauchwolke messen.  

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Der Quadcopter von Ziegler verfügt über ein Kameraauge (weiße Kugel),
das Live-Bilder vom Einsatzgeschehen in den Einsatzleitwagen sendet. (Foto: Albert Ziegler GmbH, Giengen)

Ziegler bezeichnet sein neustes Produkt aus der Welt der unbemannten Flugobjekte als Leichtgewicht mit beeindruckenden Flugeigenschaften. Tatsächlich wiegt der „Quadcopter Z-QC P3“ mit seinen vier elektrisch betriebenen Rotoren gerade einmal 1.280 Gramm.  Mit fünf Metern pro Sekunde steigt die Drohne gen Himmel.  Ihre maximale Flughöhe beträgt  100 Meter. Mehr lässt der Gesetzgeber nicht zu.  Rund 23 Minuten kann das „Fliegende-Auge“ mit seinem leistungsstarken Bildstabilisator  in der Luft bleiben und in einem Radius von zwei Kilometern „operieren“. Ein Display an der Fernsteuerung hilft dem  „Piloten“  bei der Navigation. Die Drohne darf trotzdem nur im Sichtbereich geflogen werden. Auch das ist in Deutschland Vorschrift.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) fordert bereits eine umgehende Änderung des Luftverkehrsrechts. Gerade zu Erkundungszwecken sei es notwendig, auch ohne Sichtverbindung aus der Deckung heraus hinter Objekte zu fliegen, sagt Franz Petter von der Feuerwehr Hamburg. Wärmebildkameras liefern selbst im dichten Rauch gute Bilder. Ein so ausgerüstetes Fluggerät sollte deshalb nach Meinung des DFV trotz verrauchtem Himmel über einer Einsatzstelle eingesetzt werden dürfen, auch wenn man die Drohne selbst dabei nicht mehr ständig sieht. Die Berufsfeuerwehr Dortmund erprobt derzeit den gleichzeitigen Einsatz von mehreren Drohnen.  Die Regelung  des Gesetzgebers, wonach ein verantwortlicher „Luftfahrzeugführer“  jederzeit manuell in den Flug jeder einzelnen Drohne innerhalb des Schwarms eingreifen können muss, hält der DFV in diesem Zusammenhang ebenfalls für realitätsfremd. „Die Elektrik und Sensorik der Drohne ist viel eher in der Lage, den Schwarm sicher in der Luft zu halten und einen Zusammenstoß zu vermeiden, als es der Mensch mit seinen Fähigkeiten je könnte“, beschreibt Hauke Speth von der Feuerwehr Dortmund die Situation. Der Drohneneinsatz fällt unter das Luftfahrtverkehrsgesetz. Von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes ist daher vor dem Start eine Aufstiegsgenehmigung einzuholen. Hobbypiloten sind allerdings davon befreit. DFV-Vizepräsident Hartmut Ziebs fordert, dass Feuerwehrdrohnen in allen Bundesländern nach einheitlichen Kriterien und ohne Rechtsbruch eingesetzt werden dürfen.
Währenddessen fand bei der Albert Ziegler GmbH erstmals ein Drohnentraining statt. Es wurde im Oktober von der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Berdorf (Luxemburg) absolviert.  Ziegler gehört seit   2013 zur chinesischen CIMC-Gruppe. Die Kooperation des Unternehmens mit der chinesischem  DJI Technology Co. Ltd.  verwundert daher nicht. DJI ist nämlich nach eigener Aussage weltweiter Marktführer in der  Drohnen-Technologie.  (Albert Ziegler GmbH, Redaktion: kfv-herford.de)

-Vo-  

 

Drohne 2
Der Einsatzleiter kann sich dadurch einen Überblick aus der Luft verschaffen. … (Foto:  © LFV-NDS)

Drohne 3
... Er hat damit jederzeit die Möglichkeit, eventuelle Lageänderungen zu verfolgen
und den Einsatz der Kräfte zu koordinieren. (Foto: Albert Ziegler GmbH, Giengen)

Drohne 4
Drohnen der neusten Generation sind schnell einsatzbereit. Das gesamte Equipment ist in einem Koffer untergebracht.
(Foto: Albert Ziegler GmbH, Giengen)

Drohne 5
Sie werden wie ein Modellflugzeug per Fernsteuerung navigiert. (Foto: Albert Ziegler GmbH, Giengen)
 
Drohne 6
Auf einem Display kann der „Luftfahrzeugführer“ den Flug überwachen. (Foto: Albert Ziegler GmbH, Giengen)

Ziegler Quadcopter
Die Drohne kann bis auf eine Höhe von 100 Metern aufsteigen. (Foto: Albert Ziegler GmbH, Giengen)