Initiative "Rauchmelder retten Leben" seit 15 Jahren aktiv

Aufklärung ist noch immer notwendig

15J Rauchm retten Leben 2Berlin/Kreis Herford. Freitag, der 13. November 2015 ist bundesweiter Rauchmeldertag. Noch immer sterben in Deutschland mehr als 400 Menschen jährlich bei Wohnungsbränden. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass 95 Prozent der Brandopfer durch die giftigen Rauchgase erstickten. Rauchmelder hätten sie warnen können. Doch die Akzeptanz der kleinen „Lebensretter“ steigt nur langsam. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren sind deshalb weiterhin um Aufklärung bemüht.

Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. „Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann“, sagt Kreisbrandmeister Wolfgang Hackländer. Ein Rauchmelder verschafft durch seinen lauten Warnton genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen. „Nachts ist die Gefahr am größten“, warnt Hackländer, „da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.“ Die Statistik untermauert seine Schilderungen: Obwohl nur etwa ein Drittel aller Brände nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer.
In Nordrhein-Westfalen wurde die Rauchmelderpflicht zum 1. April 2013 eingeführt. Eigentümer sind damit zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für „Altbauten“, also Wohnungen die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt worden sind, räumt die Landesbauordnung NRW eine Übergangsfrist bis Ende 2016 ein. Das Gesetz schreibt vor, dass zumindest Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure mit den „Lebensrettern“ auszustatten sind. Dafür zuständig ist der Eigentümer bzw. Bauherr. Er muss sich ebenso um den Ersatz defekter Rauchwarnmelder kümmern. Die Geräte sind so anzubringen, dass der Brandrauch sie ungehindert erreichen kann. „Normalerweise reicht ein Melder pro Raum, der mittig an der Decke angebracht wird“, erläutert Wolfgang Hackländer. Weiterhin erinnert der Brandschutztechniker daran, dass die Funktionsfähigkeit der Melder einmal jährlich überprüft werden müsse. „Dazu ist über die Prüftaste das akustische Warnsignal zu aktivieren!“
Für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604 vorgeschrieben. Nach Ansicht des Forums Brandrauchprävention e.V. reicht dieser Mindeststandard aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Warnmelders zu geben, sei deshalb das „Q“ als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Geräte eingeführt worden. „Rauchmelder mit dem „Q“ auf der Verpackung vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer“, heißt es vom Forum aus Berlin. „Q“-Rauchmelder gibt es ab 25 Euro im Handel.
In den letzten 15 Jahren habe sich die Zahl von 800 Brandtoten im Jahr auf etwa 400 nahezu halbiert, so die Informationen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Das ist die Bilanz der Kampagne Rauchmelder retten Leben!“ Im Jahr 2000 begann die Initiative ihre Aufklärungsarbeit in Berlin. Mitinitiator war der damalige Berliner Landesbranddirektor und heutige THW-Präsident Albrecht Broemme. Mittlerweile gibt es in 13 der 16 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht. Ausgerechnet in Berlin lässt die Einführung, wie auch in Brandenburg und Sachsen, weiter auf sich warten. („Rauchmelder retten Leben“, Redaktion: kfv-herford.de)

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Installation Rauchm retten Leben 1
Ziel der Kampagne: Alle privaten Haushalte sollen mit Rauchmeldern ausgestattet werden,
um die    Zahl der Brandtoten zu verringern. (Quelle: „Rauchmelder retten Leben“)

15J Rauchm retten Leben 2
Vor 15 Jahren startete die Initiative „Rauchmelder retten leben“. Das wurde in Berlin mit
einer „Geburtstagstorte“ gefeiert. (Quelle: „Rauchmelder retten Leben“)

Verhalten im Brandfall

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren und den Notruf 112 wählen.

Feuer in der Wohnung:

  1. Wohnung verlassen
  2. Tür hinter sich schließen
  3. Aufzug nicht benutzen

Feuer im Treppenhaus:

  1. Wohnung nicht verlassen
  2. Tür zum Treppenhaus schließen und abdichten
  3. Am geöffneten Fenster auf die Feuerwehr warten

-Vo-