Abstand halten und Eigentum schützen!

Experten geben Tipps für einen sicheren Jahreswechsel

Kreis Herford. Während ein Großteil der Menschen ausgelassen ins neue Jahr feiert, landen andere unfreiwillig in der Krankenhaus-Notaufnahme. Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern und Alkohol im Straßenverkehr gehören zu den häufigsten Unfallursachen in der Silvesternacht. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei am Jahresende besonders oft im Einsatz sind. Sie geben wichtige Tipps, um Unfälle und Brände zu vermeiden.

Die Verletzungsgefahr ist groß!

„Hörschäden, Handverletzungen und Verbrennungen, diese Verletzungsmuster häufen sich zu Silvester“, sagt Dr. Marco Kauling, Leitender Notarzt am Klinikum Herford. Explodieren Feuerwerkskörper in weniger als zwei Metern Entfernung, erreichen die Schallwellen Spitzen von bis zu 160 Dezibel. Beim Menschen löst das ein Knalltraumata aus. „In schweren Fällen können Trommelfelle einreißen und die Gehörknöchelchen verletzt werden.“ Größere Brandverletzungen durch Silvesterknaller sind ebenfalls ein Fall für den Notarzt. Kauling empfiehlt, nur kleinflächige Verbrennungen mit lauwarmem Leitungswasser zu kühlen, um die Gefahr einer Unterkühlung zu vermeiden. Damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt, rät der Kreisfeuerwehrverband Herford (KFV) immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. „Mit Feuerwerkskörpern darf niemals auf Menschen gezielt werden. Sie dürfen auch nie unkontrolliert aus Fenstern und von Balkonen geworfen werden“, warnt Kreisbrandmeister Wolfgang Hackländer. Er rät außerdem dringend davon ab, die Knallkörper in der Kleidung zu tragen. Für Raketen bietet sich außerdem eine Getränkekiste mit leeren Flaschen als sichere „Abschussrampe“ an. Der Umgang mit Blindgängern ist auch noch Tage nach dem Feuerwerk riskant. Im schlimmsten Fall können die nicht gezündeten Knaller explodieren - etwa, wenn Kinder auf Schulhöfen oder Spielplätzen mit ihnen hantieren. Zünde ein Feuerwerkskörper nicht gleich beim ersten Versuch, liege in der Regel ein technischer Defekt vor, sagt Feuerwehrmann Torge Brüning aus Hiddenhausen, der im Hauptberuf als Sicherheitsingenieur arbeitet. „Ganz wichtig ist es, solche Böller nicht ein zweites Mal anzuzünden oder daran herumzubasteln!“ Um sie komplett unschädlich zu machen und spielende Kinder zu schützen, sollten Blindgänger mit Wasser überschüttet und anschließend entsorgt werden.

„Schützen Sie Ihr Eigentum!“

Tausende Brände und Millionenschäden zählten die Versicherungen zum Jahreswechsel 2015/2016. Ein häufiger Grund waren brennende Mülltonnen. Die Flammen hatten von dort auf umliegende Gebäude oder Autos übergegriffen. Der KFV rät, Gartenmöbel und andere brennbare Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen zu entfernen. Das gilt auch oder gerade für Abfallbehälter, gelbe Säcke und den trockenen Weihnachtsbaum. Am sichersten ist es, das Material schon einige Tage vorher aus der Gefahrenzone zu bringen und in den Keller oder die Garage zu stellen. „Halten Sie Fenster und Türen in der Silvesternacht geschlossen“, empfiehlt der Kreisbrandmeister. Löschmaßnahmen machen im Notfall nur Sinn, wenn sie noch ohne Eigengefährdung möglich sind. Ansonsten gilt: Tür schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 verständigen!

Registriernummer und CE-Zeichen sind wichtig!

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) rät Verbrauchern beim Kauf von Feuerwerk auf die Registriernummer und das CE-Zeichen sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung zu achten. Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnik-Artikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM. Aufgrund der unklaren Mischung von explosionsgefährlichen Substanzen in nicht zugelassenen Knallkörpern sei nicht vorhersehbar, wie diese reagieren. „Oft sind schwere Verletzungen bis zum Fingerabriss die Folge!“ Übrigens: Wer nicht zertifiziertes Feuerwerk zündet oder herstellt verstößt gegen das Bundessprengstoffgesetz. Eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren können die Folge sein. (Mehr Informationen? www.bussgeldkatalog.net)

Alkohol erhöht das Unfallrisiko!

Die Polizei verstärkt zu Silvester ihre Kontrollen im Straßenverkehr. Bereits geringe Mengen Alkohol im Blut erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches. „Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen“, warnt Albert Meier, Erster-Polizeihauptkommissar und Leiter der Direktion Verkehr. Wird ein Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung erwischt, kann dies neben einer Geldstrafe zum Verlust des Führerscheins führen. Ein 52-Jähriger aus Melle hat diese Erfahrung bereits kurz vor Weihnachten gemacht. Er war auf der Ravensberger Straße in Spenge in eine gezielte Polizeikontrolle geraten. Bei der Überprüfung seiner Personalien hätten die Beamten Alkoholgeruch festgestellt und daraufhin eine Blutprobe angeordnet, berichtet Meier. „Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt!“ (ots, Redaktion: kfv-herford.de)

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Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) überprüft in Deutschland Feuerwerk.
Sind alle Kriterien erfüllt wird eine Registriernummer erteilt. (Foto: BAM)

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Illegale Pyrotechnik kann zu schweren Verletzungen führen, wie die Handattrappe bei einem BAM-Versuch zeigt. (Foto: BAM)

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Der KFV rät: „Gehen Sie verantwortungsvoll mit den Feuerwerkskörpern um!“ (Foto: BAM)

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Die Polizei verstärkt zu Silvester ihre Kontrollen. (Foto: Jochen Tack, MIK NRW)