Umsichtig und verantwortungsvoll handeln!

Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Feuerwerk Frank LammelKreis Herford. Verirrte Feuerwerksraketen setzen vollgeräumte Balkone in Brand, unachtsam gezündete Böller führen zu schweren Verletzungen: In der Silvesternacht steigt die Brand- und Unfallgefahr – sind Feuerwehr und Rettungsdienst besonders gefordert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen (GDV) verzeichnete 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Krise, rund 9.000 zusätzliche Brände zum Jahreswechsel. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besonders große Gefahr dar. Kreisbrandmeister Bernd Kröger appelliert an die Bevölkerung: „Handeln Sie umsichtig und verantwortungsvoll, um Verletzungen und Brände zu vermeiden!“  Vor allem junge Menschen fasziniert die Pyrotechnik. „Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren sprechen“, rät der Feuerwehrchef. Generell ist das Abbrennen von Böllern und Raketen im Freien, ohne Gefahr für andere und nur vom 31. Dezember bis 1. Januar gestattet.

 

In den letzten beiden Jahren hatten Bund und Länder das Feuerwerk aufgrund der Pandemie verboten. Nun, zum Jahreswechsel 2022/2023, planen lediglich einige größere Städte „Böllerverbotszonen“. So werden die Deutschen in der Silvesternacht wohl wieder Pyrotechnik  mit einem Wert von über 100 Millionen Euro abbrennen. 

Die Bundespolizei meldet auf ihrer Internetseite, dass zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland gelangt seien. Erst vor wenigen Tagen hatten deutsche und niederländische Polizisten illegale Pyrotechnik mit einem Gewicht von rund 250 Tonnen(!) in einem Bunkerkomplex bei Ochtrup (Kreis Steinfurt) sichergestellt. Das hoch gefährliche Material war offenbar im Internet angeboten worden und konnte in Läden in der Grenzregion abgeholt werden.  Wer verbotenes Feuerwerk nach Deutschland einführt, hier kauft oder abbrennt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. „In schwerwiegenden Fällen kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden“, warnt die Bundespolizei.  

Illegale Knallkörper enthalten häufig nicht nur Schwarzpulver, sondern sind daneben mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Zudem ist die Nettoexplosionsmasse nicht selten bedenklich hoch. Es sei nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zur Explosion des Knallkörpers genügend Zeit verbleibe, um den nötigen Sicherheitsabstand einzunehmen, so die Feststellungen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung in Berlin (BAM).  „Zündet ein solcher Knallkörper in der Hand, kann das Gehörschäden, schwere Verbrennungen, bis hin zum Verlust der Finger zur Folge haben“, erklärte ein Experte der Behörde.

Feuerwerk Frank LammelDas Bundesinnenministerium hat, anders als in den beiden Jahren zuvor, kein generelles Böllerverbot verhängt.
Somit wird es zum Jahreswechsel 2022/2023 vielerorts ein farbenfrohes Feuerwerk mit lauter Knallerei geben.
(Foto: Frank Lammel, Flickr)

 

Warnung PolizeiPolizei, Feuerwehr und Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung warnen
vor dem Kauf von illegalen Knallkörpern, den sogenannten Polen-Böllern.
(Abb.: Bundespolizei)  

 

Nur geprüftes Feuerwerk verwenden!

Zugelassenes Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 (Kleinfeuerwerk: Raketen, Batterien, Knallkörper und dgl.) darf in den Geschäften nur während der letzten drei Tage des Jahres (29.12. – 31.12.2022) und nur an Erwachsene verkauft werden. Es ist am CE-Zeichen zu erkennen und muss zusätzlich mit einer  Registriernummer versehen sein. Die ersten vier Ziffern geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel „baumustergeprüft“ hat. So steht die 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Auch im Internet bestelltes Feuerwerk muss den rechtlichen Anforderungen genügen. „Achten Sie darauf, dass eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mitgeliefert wird“, so die BAM.

Die Feuerwerksartikel müssen kühl und trocken gelagert werden. Feuchtigkeit kann zu Funktionsverlust bzw. einer verringerten Reaktionszeit führen; durch zu hohe Temperaturen wird die Pyrotechnik evtl. ungewollt ausgelöst. Die Artikel sollten deshalb nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen  aufbewahrt werden. Auch sollten sich keine Materialien in der Nähe befinden,  die zu einer Erhöhung der Gefahr beitragen, wie beispielsweise Spraydosen. Böller und Raketen, die aus früheren Jahren übriggeblieben sind, reagieren unter Umständen verändert. Um Unfälle zu vermeiden, rät die BAM dringend davon ab, die alten Feuerwerksartikel noch zu verwenden. Sie sollten vielmehr einem „Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall“ zugeführt werden.

 

Balkonbrand FF KostheimHausrat, der auf Balkonen und Terrassen lagert, gerät in der Silvesternacht besonders schnell in Brand.
Er sollte unbedingt rechtzeitig beiseite geräumt werden.
(Foto: Feuerwehr Mainz-Kostheim, Flickr)

 

Balkone und Terrassen freiräumen

Pyrotechnik zählt wie Sprengstoff zu den explosionsgefährlichen Materialien. Deshalb sollte nach dem Anzünden immer ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden. „Tragen Sie das Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen“, warnt der Kreisbrandmeister, „und zünden Sie Blindgänger auf keinen Fall erneut an!“  Außerdem weist der Feuerwehrchef darauf hin, dass in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reetdach- und Fachwerkhäusern das Zünden von Böllern und Raketen nicht gestattet ist.

Die Erfahrungen der Feuerwehr haben gezeigt, dass vor allem Balkone und Terrassen in der Silvesternacht gefährdet sind. Hier sammeln sich im Winter oft viele Dinge an. Besonders leicht entzündliche Materialien, wie Altpapier oder der trockene Weihnachtsbaum, sollten am Jahresende nicht draußen gelagert werden. Sie könnten durch eine verirrte Rakete oder einen achtlos weggeworfenen Böller schnell Feuer fangen. „Brennt der Hausrat im Außenbereich erst einmal lichterloh, ist schnell die komplette Wohnung betroffen“, so Bernd Kröger. Er rät deshalb, alles Brennbare von Balkonen und Terrassen zu entfernen und auch die Mülltonnen samt „gelben Säcken“ rechtzeitig aus der „Gefahrenzone“ zu bringen.  „Halten Sie Fenster und Türen in der Silvesternacht unbedingt geschlossen!“

Im Notfall sollten eigene Löschversuche nur dann unternommen werden, wenn dies noch ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 verständigen  und die Wohnung mit allen Personen verlassen. (Redaktion: kfv-herford.de)

                                                                                                                                                    -Vo-