Erste Auszahlung zum Weihnachtsfest.
„Solidaritätsfonds der Feuerwehren“ hilft die finanzielle Not zu lindern
Düsseldorf/Kreis Herford. Der Verein „Solidaritätsfonds der Feuerwehren“ wurde erst vor wenigen Monaten auf Initiative der Regierungsfraktionen im Düsseldorfer Landtag gegründet. Er soll die finanzielle Not von Hinterbliebenen mildern - und zwar immer dann, wenn ein so genannter nicht qualifizierter Feuerwehr-Dienstunfall vorliegt (der KFV Herford berichtete bereits). Mittlerweile hat die Landesregierung das nötige Startkapital von einer Million Euro an den Nothilfefonds überwiesen. Ein erster Zuwendungsbescheid liegt ebenfalls bereits vor: Er soll zum Weihnachtsfest 2013 der Witwe eines tödlich verunglückten Feuerwehrmanns zugute kommen.
Anlass für die Einrichtung des Solidaritätsfonds war der Tod des Paderborner Feuerwehrmanns Wolfgang F., der in der Karfreitagnacht 2009 bei einem Horrorunfall starb. Damals war die Drehleiter der Feuerwehr Paderborn mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Scheunenbrand. Auf einer Kreuzung war es schließlich zu dem folgeschweren Zusammenstoß mit einem vollbesetzten Taxi gekommen, bei dem vier Menschen ums Leben kamen. Unter den Toten befand sich der damals 48-jährige Oberbrandmeister, der als Beifahrer in dem schweren Drehleiterfahrzeug gesessen hatte. Das Ergebnis der anschließenden Prüfung: Da die Alarmfahrten der Feuerwehrleute, anders als deren Tätigkeiten im eigentlichen Einsatzgeschehen, nicht als lebensgefährlich gelten, wurde der Unfall des Paderborner Feuerwehrmannes als „nicht qualifizierter Dienstunfall“ eingestuft. Die Rente der Witwe viel deshalb vergleichsweise gering aus. Dabei ist das erhöhte Unfallrisiko der Helfer auf dem Weg zum Einsatzort hinlänglich bekannt. Eine Fahrt unter Sondersignal beinhaltet ein 17-fach höheres Unfallrisiko für den Fahrer. Alle 19 Sekunden könne es zu einer kritischen Fahrsituation kommen, sagen die Experten vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Die Politiker in Düsseldorf hat das Schicksal der Witwe des Wolfgang F. nicht kalt gelassen, auch wenn ihnen für eine Änderung des Sozialgesetzbuchs, das für einen solchen Fall eigentlich dringend überarbeitet werden müsste, die nötige Gesetzgebungskompetenz fehlt.
„Wir erfuhren über eine Petition von dem Vorfall und konnten nicht glauben, dass es keine Härtefallregelung in Nordrhein-Westfalen gibt, die einen solchen tödlichen Unfall für die Hinterbliebenen finanziell regelt“, erklärte Inge Howe, stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Deshalb sei schnell der Kontakt zu dem federführenden Ministerium für Inneres und Kommunales aufgenommen worden. Die Landesregierung stellt nun einmalig das Gründungskapital von einer Million Euro zur Verfügung, um den Angehörigen von Feuerwehrleuten zu helfen, die bei einem „Blaulichtunfall“ ums Leben gekommen sind und deren Existenz dadurch bedroht ist. Der neue Verein finanziert sich im Übrigen aus Beiträgen und Spenden. Ihm sind mittlerweile alle Feuerwehren in NRW beigetreten. Die Hilfe kann bis zu 20.000 Euro betragen. Im Einzelfall können auch wiederkehrende Versorgungsleistungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gezahlt werden. Christian Dahm, Landtagsabgeordneter aus Vlotho und Mitglied im Innenausschuss, freute sich: Der erste Zuwendungsbescheid sei dem Verein jetzt übergeben worden. „So kann das Geld noch vor Weihnachten an die Hinterbliebene ausgezahlt werden.“
-Vo-
Quelle: Pressemitteilung des Wahlkreisbüros Herford der NRW-Landtagsabgeordneten Angela Lück u. Christian Dahm