DFV: Deutsche Discos sind sicher!

Verband nimmt nach Feuerkatastrophe in Brasilien Stellung

Rettungszeichen Notausgang LinksAm 27. Januar ereignete sich in der südbrasilianischen Stadt Santa Maria ein verheerender Diskotheken-Brand, bei dem mehr als 230 Menschen ihr Leben verloren. Kann es zu solch einer Katastrophe auch in Deutschland kommen? Hierzulande gebe es strenge Sicherheitsvorschriften für solche „Versammlungsstätten“, sagen Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Jochen Stein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF Bund).

"Wenn alle Auflagen eingehalten werden, kann ein solches Unglück nicht eintreten", heißt es von den Fachverbänden. Nach letzten Ermittlungen soll sich das Feuer in der brasilianischen Diskothek während einer pyrotechnischen Show entzündet haben, die zum Auftritt einer Musikband gehörte. Ein Feuerwerkskörper hatte wohl das Dämmmaterial in der Decke in Brand gesetzt. Es entwickelten sich hochgiftige Dämpfe. Viele der Toten hatten es nicht mehr rechtzeitig zum Ausgang geschafft – wohl auch, weil Türsteher die dramatische Situation falsch einschätzten und zunächst den Ausgang blockiert haben sollen.

Die Verwendung von Pyrotechnik, die in Santa Maria aller Wahrscheinlichkeit nach brand auslösend war, ist in Deutschland prinzipiell nicht gestattet. Werde doch eine Ausnahmegenehmigung erteilt, dann müsse zuvor jedes Detail, vom funken sprühenden Spezialeffekt bis zur flammenden Fackel, genauestens mit der jeweiligen Brandschutzdienststelle abgestimmt sein, erläutert Stein. „Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss in einem solchen Fall durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden", so der AGBF-Vorsitzende. Zudem stellt der Vorbeugende Brandschutz weitere Voraussetzungen an die Räumlichkeiten: "Die Dekoration darf nur schwer entflammbar sein!“, so Hartmut Ziebs. Dies erschwere die Brandausbreitung erheblich. Für die Flucht- und Rettungswege gibt es ebenfalls klare Vorgaben:

  • Es müssen immer zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Sie sollten möglichst weit auseinander liegen und in entgegen gesetzter Richtung nach draußen führen. Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben.
  • Die Breite der Rettungswege ist an die Besucherzahl anzupassen (1,20 Meter pro 200 Personen; bei 2.000 Personen also insgesamt 12 Meter).
  • Die Länge der Rettungswege darf grundsätzlich 30 Meter nicht überschreiten.
  • Dekorationen in Treppenräumen dürfen nicht brennbar sein, sofern keine Löschanlage installiert ist. (…)
  • Die Regelungen gelten verbindlich für alle Diskotheken ab 200 Besucherplätzen. Es erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die Bauaufsichtsämter und die Feuerwehren.

Im April 2001 war es im „GoParc“ Herford zu einem Brand in einer Zwischendecke gekommen. Binnen Minuten hatte sich in der gesamten Großdiskothek, einer der größten „Musiktempel“ in OWL, dichter Rauch über die Belüftungsanlage ausgebreitet. Damals zeigte sich, wie wichtig hohe Sicherheitsstandards sind. Alle 1.500 Partygänger konnten sich rechtzeitig durch die Notausgänge nach draußen retten. Zwölf Gäste erlitten lediglich leichtere Verletzungen. Sie konnten die Krankenhäuser bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen. Die Feuerwehr hatte die Lage in jener Nacht schnell in den Griff bekommen und den Brand nach einer Stunde gelöscht. Der Betreiber hat in den vergangenen Jahren weiter in den vorbeugenden Brandschutz investiert. Der „GoParc“ ist dadurch für seine Gäste noch sicherer geworden.

AGBF-Vorsitzender Stein und DFV-Vizepräsident Ziebs appellieren trotz der hohen Sicherheitsauflagen an die Aufmerksamkeit der Diskothekenbesucher: "Achten sie darauf, dass Notausgänge nicht versperrt sind!“ Im Notfall müssen die Gäste unter Umständen den Weg nach draußen auch bei Feuer und Rauch finden. Darum: „Prägen sie sich bei jeder öffentlichen Veranstaltung die ausgewiesenen Rettungswege ein!“

-Vo-
(Quelle: DFV)

Diskothek-Brandgefahr
Diskothekenbetreiber müssen in Deutschland hohe Sicherheitsauflagen erfüllen.
Es gilt unter anderem die Versammlungsstättenverordnung. (Foto: Dilorenzo)

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Im "GoParc" Herford kam es Ostern 2001 zu einem Brand. Alle Gäste konnten sich durch die Notausgänge in Sicherheit bringen. (Foto: Vogelsang)

Rettungszeichen Notausgang Links
Der DFV rät dazu, die Notausgänge im Blick zu behalten.