Null Toleranz bei Gewalt!

Erste bundesweite Befragung von ehrenamtlichen Einsatzkräften zu Gewalterfahrungen

Gewalt gegen Einsatzkraefte DGUV Wolfgang Bellwinkel aBerlin. Sie werden angepöbelt, bespuckt und manchmal auch geschlagen: Gewalterfahrungen im Einsatz sind mittlerweile auch für die Ehrenamtlichen der Feuerwehr keine Seltenheit. Das hat eine erste bundesweite Umfrage ergeben, die der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt hat. Danach gab rund die Hälfte der Befragten an, in den vergangenen zwei Jahren im Einsatz Gewalt erlebt zu haben. DFV und DGUV appellierten bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin (28.12.2023) an alle Teile der Gesellschaft, Gewalt entschieden entgegenzutreten. „Null Toleranz bei Gewalt ist der erste Schritt, den jeder Einzelne sofort machen kann“, erklärte Karl-Heinz Banse.

Der DFV-Präsident erinnerte gemeinsam mit Dr. Stefan Hussy, DGUV-Hauptgeschäftsführer, an die Ausschreitungen in der Silvesternacht 2022/2023. Damals gab es bundesweit massive Übergriffe auf die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Sie wurden, so wie bereits in den Jahren zuvor, von Chaoten und Gewalttätern mit Pyrotechnik beschossen. Barrikaden brannten, Schreckschusspistolen tauchten auf. Es kam zu vereinzelten Plünderungsversuchen an Feuerwehrfahrzeugen. Allein in Berlin wurden 15 Feuerwehrleute und zahlreiche Polizeibeamte verletzt. Banse und Hussy warnten potenzielle Straftäter eindringlich vor einer Wiederholung. „Die Gewalt muss aufhören“, sagte Hussy, „denn es kann einfach nicht sein, dass Menschen, die anderen zur Hilfe eilen, um ihre eigene Sicherheit und Gesundheit fürchten müssen.“

Gewalt gegen Einsatzkraefte DGUV Wolfgang Bellwinkel aDie Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr sind bei ihren Einsätzen nicht selten Gewalt und Anfeindungen ausgesetzt. Eine bundesweite Befragung von ehrenamtlichen Einsatzkräften spiegelt die traurige Realität wieder. (Foto: DGUV/Bellwinkel)

Praesentation Umfrage DFV DGUV

Fehlender Respekt und mangelnde Wertschätzung

Die Umfrage von DFV und DGUV hat erstmals bundesweit die Gewalterfahrungen von ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Blick genommen. Von Anfang November bis Mitte Dezember 2023 beteiligten sich über 6.500 Feuerwehrleute daran. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden führte die Online-Befragung durch und wertete die Zahlen aus. 3.275 Teilnehmende gaben an, in den vergangenen zwei Jahren Aggressionen im Einsatz erlebt zu haben. Die Umfrage spiegelt damit eine traurige Realität wieder. Beleidigungen und Beschimpfungen seien nach Angaben der Befragten besonders oft vorgekommen. 90 Prozent der Betroffenen erklärten, sie seien verbal attackiert worden. Mehr als einem Drittel (35,9 Prozent) sei während eines Einsatzes angedroht worden, mit dem Auto angefahren zu werden. Tätliche Angriffe mit Fäusten, Feuerwerk oder einer Waffe seien den Angaben der Feuerwehrleute zufolge seltener vorgekommen. So gaben 14 Prozent an, in den letzten beiden Jahren mit Knallkörpern beworfen worden zu sein – und zwar nicht nur zu Silvester. Überraschender Weise berichteten nur 13 Prozent, die Täter hätten erkennbar unter Alkohol und Drogen gestanden. 80 Prozent der ehrenamtlich tätigen Umfrageteilnehmer empfanden fehlenden Respekt und mangelnde Wertschätzung für ihre Arbeit als besonders Schlimm.
Gefragt hatten beide Spitzenverbände zudem, wie mit den Gewalterfahrungen umgegangen worden sei und ob insoweit Unterstützungsbedarf bestehe. 78 Prozent der von Gewalt Betroffenen hatten den jeweiligen Vorfall innerhalb der Feuerwehr gemeldet, aber nur 38 Prozent zeigten ihn auch bei der Gemeinde oder Polizei an. Als Gründe gaben die Ehrenamtlichen zumeist „mangelnde Erfolgsaussicht“ an. Wer sich für andere einsetze, der müsse sich auch des Rückhalts der Gesellschaft sicher sein, betonte Hussy in diesem Zusammenhang. Und der DFV-Präsident ergänzte: „Wenn Angriffe auf die Feuerwehr juristisch nicht konsequent verfolgt werden, weil die Strafverfolgungsbehörden ein zu geringes öffentliches Interesse darin sehen, ist das nicht nachvollziehbar!“

Gesetz sieht harte Bestrafung vor

Rettungskräfte und Feuerwehrleute sind nach einer Verschärfung des Strafgesetzbuchs (StGB) vor einigen Jahren besser geschützt. In § 115 Absatz 3 StGB heißt es dazu: „Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Bei einem tätlichen Angriff, also einer „unmittelbar auf den Körper zielenden gewaltsamen Einwirkung“, droht nach § 114 StGB in jedem Fall die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. (Redaktion: kfv-herford.de)

-Vo-

Die Ergebnisse der Umfrage stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:

www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/
www.gewalt-angehen.de