Bürokratie hat ein Einsehen: Neue Drehleiter darf ausrücken

Bürokratie hat ein Einsehen: Neue Drehleiter darf ausrücken

Gelber Reflexfolienstreifen ohne Prüfsiegel bereitete Probleme bei der Zulassung

Auerbach. Der Amtsschimmel wieherte vor einigen Tagen in Sachsen besonders laut. Stein des Anstoßes war die neue Drehleiter der Feuerwehr Auerbach. Der TÜV verweigerte dem Hightech-Fahrzeug zunächst die Zulassung, weil darauf ein gelber Reflexfolienstreifen angebracht ist, der im Freistaat keine Zulassung besitzt. Am Ende zeigte sich die Bürokratie doch noch einsichtig.

Auerbach ist ein Städtchen mit 19.000 Einwohnern im sächsischen Vogtlandkreis. Als im Februar die neue Drehleiter auf den Hof der örtlichen Feuerwache rollte, freuten sich die Ehrenamtlichen riesig. Schließlich gilt die Metz L 32A-XS auf einem Atego-Fahrgestell von  Mercedes-Benz in Feuerwehrkreisen als ein hochmodernes Spezialgerät. Das Fahrzeug verfügt über ein Gelenk im Leiterpark und einen Korb mit einer Traglast von 450 Kilogramm. Doch die Freude währte nur kurz: Als der Mann vom TÜV vorbeischaute, verweigerte er dem Wagen kurzerhand die Zulassung. Den Grund dafür sah der Prüfer in einer acht Zentimeter breiten so genannten Streifenmarkierung aus gelber Reflexfolie. Die hatte Hersteller Metz Aerials entlang des Aufbaus angebracht. Der Folie fehlt offenbar das Prüfsiegel nach der europäischen Norm ECE R-104. Und ohne dieses Prüfsiegel bekomme der Wagen in Sachsen halt keine Zulassung, meinte der Mann vom TÜV, auch wenn ansonsten keinerlei technische Mängel beständen. 590.000 tausend Euro hat die neue Drehleiter gekostet, davon stammen 75 Prozent aus Fördermitteln. Und jetzt sollten die Wehrleute weiterhin mit ihrer alten Leiter, einer Metz aus dem Jahr 1993, zum Einsatz ausrücken? Oberbürgermeister Manfred Deckert und Feuerwehr-Chef Gunter Heckel zeigten sich zunächst ratlos. Ihre Recherchen ergaben, dass die fragliche Folie sogar in Deutschland produziert werde und in allen anderen Bundesländern die Zulassung habe. Ein sächsischer Lokalpolitiker beschwerte sich über den Leiterhersteller aus Baden-Württemberg. Der hätte doch wissen müssen, welche Folie in Sachsen geklebt werden dürfe.
Nachdem die Medien über den grotesken Fall berichteten, ging dann doch alles sehr schnell. „Ende gut, alles gut. Die neue Drehleiter hat seit heute ihre Zulassung“, postete die Feuerwehr Auerbach am 15. April 2015 auf ihrer Facebook-Seite. Das sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr, das im Freistaat für die Beklebung von Feuerwehrfahrzeugen zuständig ist,  will  der fraglichen Folie offenbar nun doch die Genehmigung erteilen. Ansonsten hätte Metz Aerials die Kosten für eine Über- bzw. Umbeklebung übernommen.  
Feuerwehrfahrzeuge dürfen nach den Vorschriften mit Leuchtfarben und Reflexfolien ausgestattet sein. Befürwortet wird die Beklebung  an Front, Heck und den Fahrzeuglängsseiten mit einer deutlich lesbaren Aufschrift “Feuerwehr“.  Weitergehende Folienaufkleber müssen den Bestimmungen der Europanorm ECE-R 104 entsprechen. Die lässt fünf Zentimeter breite Streifenmarkierungen zu. Erlaubt sind außerdem so genannte Konturumrandungen. Dabei wird der gesamte Fahrzeugumriss mit einer fünf Zentimeter breiten Folie abgeklebt. (Freie Presse, Feuerwehr Auerbach, Drehleiter.info)

-Vo-


Berliner Abend 2010 026
In Europa ist vieles geregelt. Dazu zählt die Folien-Optik von Feuerwehrfahrzeugen.
Das Foto zeigt einen Mercedes-Benz Zetros mit reflektierender Konturumrandung.
(Foto: Archiv KFV Herford)